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mehr... Eine Riester-Anlage kann sich aufgrund der staatlichen Förderung lohnen.
Die Riester-Rente ist besonderes für Familien und Personen mit
niedrigem Einkommen interessant.
Das eigentliche Ziel dieser Rente ist die Verlagerung der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger.
Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat. Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat "geschenkt":
* = für Kinder, die seit dem 01.01.2008 geboren sind Diese staatlichen Zulagen werden dem Riestervertrag gutgeschrieben. Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt: Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen:
Beispiel zur Beitragsberechnung der Riesterrente. Riester-Produkte garantieren eine Rückzahlung der eingezahlten Beträge sowie eine Mindestverzinsung von 2,75 Prozent. Für seit dem 01. Januar 2007 abgeschlossenen Verträge, gilt der neue Mindestgarantiezins von 2,25 Prozent. Für die meisten Riesterrenten ist die Zulage effektiver, besonders wenn der Zulagenanspruch durch mehrere Kinder sehr hoch ist. Eher lohnt sich der Sonderausgabenabzug für Berechtigte mit höherem Einkommen.
Eine vollständige Umwandlung der Rente in eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es kann höchstens eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent bei Rentenbeginn erfolgen. Die Riester-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. In der Regel beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung alternativ aus:
Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:
Nicht gefördert werden:
Riester-Anleger können sich zwischen Banksparplänen, Versicherungssparplänen und Fondssparplänen entscheiden.
Doch nicht jede Anlage ist für jedermann gleichermaßen geeignet... Banksparpläne:
Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase. Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent unterliegt der Besteuerung. Die Riester-Rente ist ALG II sicher.
Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden: |

